Insolvenz Fluglinie – Was wird aus meiner Flugbuchung?

Air Berlin, Germania, flybmi, Wow Air. Die Insolvenzen bei den Fluglinien scheinen sich zu häufen. Und vermutlich wird es in den kommenden Jahren noch weitere Insolvenzen geben. Der Konkurrenzdruck unter den Airlines ist groß und der Kampf um die Kunden noch längst nicht entschieden.

Die Zahlungsunfähigkeit einer Fluglinie trifft natürlich zu allererst die Mitarbeiter. Sie verlieren ihr Einkommen und ihre Arbeitsstelle.

Jedoch auch für die Fluggäste, die ein bezahltes Ticket bereits in der Tasche haben, hat eine Insolvenz Konsequenzen.

insolvenz fluglinie

Ob man es jetzt Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder einfach Pleite nennt, im Normalfall ist die Konsequenz immer die gleiche, der Betrieb wird eingestellt. Manchmal sofort, manchmal verzögert. Je nachdem, ob sich noch ein Geldgeber findet, der der Fluglinie noch einen Kredit gewährt.

Letzteres war z.B. bei der Insolvenz von Air Berlin der Fall, bei der die Bundesregierung für einen gewissen Zeitraum einen Übergangskredit gewährte. Dies ist jedoch meist eine große Ausnahme. Im Normalfall, wie z.B. bei der Insolvenz von Germania, wird der Flugbetrieb sofort eingestellt.

 

Insolvenz - Was wird aus meinem Flugticket?

Sobald die Insolvenz angemeldet und der Flugbetrieb eingestellt wird, sind die verkauften Flugtickets im Prinzip ungültig. Forderungen von den Gläubigern, und dazu gehören dann auch Personen mit einem bezahlten Flugticket, werden jetzt durch den Insolvenzverwalter verhandelt. Da jedoch die Forderungen von Großgläubigern und Angestellten im Insolvenzverfahren Vorrang haben, ist eine Kostenerstattung an die Kunden sehr unwahrscheinlich. Ein Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht seitens der insolventen Fluglinie nicht.

Ob man das Geld für sein Flugticket zurückbekommt, hängt nach der Insolvenz einer Fluglinie von verschiedenen Faktoren ab.

 

Flug im Rahmen einer Pauschalreise

Falls man den Flug und die Übernachtung in einem Hotel gebündelt bei einem Reiseveranstalter gebucht hat, ist der Reiseveranstalter verpflichtet Ersatz für den ausgefallenen Flug anzubieten. Er muss den Kunden auf einen Flug einer anderen Fluglinie umbuchen und das ohne Mehrkosten für den Kunden.

Dies gilt auch, wenn man bei der Buchung des Flug-Tickets bei der Airline ein Hotel dazu gebucht hat. Auch dann kommt eine Pauschalreise zustande, die dem Pauschalreiserecht unterliegt. In diesem Fall erhält der Kunde einen Reiseversicherungsschein und ist somit gegen den Flugausfall bei Insolvenz versichert.

 

Flugbuchung im Reisebüro bzw. auf einer Buchungsplattform

Hat man sein Flug-Ticket in einem Reisebüro oder auf einer Buchungsplattform im Internet gebucht, sollte man prüfen, wer der tatsächliche Vertragspartner ist. Bei Reisebüros ist dies meist das Reisebüro selbst, bei Online-Plattformen sind verschiedene Varianten möglich.

Ist der Vertragspartner nicht die Fluglinie selbst, kann man seine Ansprüche beim Vertragspartner geltend machen. Man kann die Rückerstattung der Kosten für das Flug-Ticket oder die Ausstellung eines Ersatztickets bei einer anderen Airline verlangen. 

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Flugticket direkt bei der Fluglinie gebucht

Wurde das Ticket direkt bei der Fluglinie gekauft und bereits bezahlt, bleibt man leider auf den Kosten sitzen. Das Ticket verliert seine Gültigkeit, der geplante Flug verfällt. Falls man den Hinflug bereits absolviert hat, muss man sich selbst um einen Rückflug mit einer anderen Airline kümmern. Die anfallenden Kosten müssen dabei selbst bezahlt werden. 

Eine Chance auf Rückerstattung hat man nur, falls man eine Insolvenzversicherung bei der Buchung abgeschlossen hat. Evtl. auch bei Bezahlung mit Kreditkarte oder mit PayPal.

 

Ticketkauf mit Kreditkarte

Falls man sein Flugticket mit einer Kreditkarte bezahlt hat, sollte man sich mit seiner Bank in Verbindung setzen. Falls das Bankinstitut die Kosten für das Flugticket noch nicht auf das Konto der Fluglinie gebucht hat, kann man sein Geld rückbuchen lassen. 

 

Ticketkauf mit PayPal

Hat man sein Flugticket mit PayPal bezahlt, kann man einen Antrag auf Paypal-Käuferschutz stellen. Dies ist bis 180 Tage nach Vertragsabschluss, also dem Kauf des Flugtickets, möglich.

 

 

Hinweis: Der Inhalt dieses Artikels wurde sorgfältig recherchiert, erhebt jedoch keine Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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