Der Koffer ist weg

Jeder, der schon einmal mit einem Flugzeug geflogen ist, kennt diese ungute Gefühl. Man steht am Gepäckband und wartet und wartet, der eigene Koffer scheint nicht aufzutauchen. Meist kommt er letztendlich dann doch, aber leider manchmal auch nicht.

Was tun, wenn der Koffer weg ist?

 koffer verloren bei flugreisen

 

Gepäckermittlung

Falls der Koffer nach der Landung nicht auftaucht oder er beschädigt ist, sollten Sie am besten sofort reklamieren. Die Reklamationsfrist beträgt zwar einige Tagen, aber nach dem Verlassen des Flughafens, liegt die Beweislast beim Passagier. Das heißt, Sie müssen den Nachweis erbringen, dass der Koffer beim Flug verloren ging bzw. beschädigt wurde. Und das ist hinterher, also nach Verlassen des Flughafens, gar nicht so einfach.

Besser Sie gehen unverzüglich zur Gepäckermittlungsstelle für die entsprechende Fluglinie. Meist befindet sich ein entsprechendes Büro direkt n der Nähe der Gepäckbänder. Dort wird eine offizielle Meldung erstellt und Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung mit einer Referenznummer, die man unbedingt aufbewahren sollte.

In 95 % aller Fälle wird der Koffer innerhalb weniger Tage gefunden und bei Ihnen abgeliefert. Selbstverständlich wird dieser kostenlos zu Ihnen nach Hause bzw. in ihr Hotel gebracht.

  

Notfall-Ausstattung

Falls Sie ohne jegliches Gepäck am Urlaubsort ankommen, ist dies nicht nur sehr ärgerlich, sondern kann auch sehr unangenehm sein. Mehrere Tage auf den Koffer zu warten und damit ohne jegliche Kleidung zu sein, kann die Urlaubsfreude ordentlich verderben.

Im Allgemeinen werden von den Fluggesellschaften die notwendigsten Anschaffungen, wie Toilettenartikel und etwas Wäsche, erstattet. Jedoch ist dies nicht verbindlich geregelt und so hantiert jede Airline eigene Regeln. Schon bei der Reklamation in der Gepäckermittlungsstelle sollten Sie den Bedarf Toilettenartikel und Kleidung unbedingt angeben. Bei manchen Fluglinien erhalten Sie in einem solchen Fall ein "Notfallpaket" bzw. können Sie für einen gewissen Betrag die wichtigsten Dinge einkaufen.

 

Schadensersatz bei Gepäckverlust

Falls der Koffer nicht mehr gefunden wird, haben Sie Recht auf Schadensersatz.

Die Entschädigung für Gepäckverlust bzw. die Beschädigung des Gepäcks wird durch das Montrealer Übereinkommen geregelt. Das Abkommen sieht eine pauschale Vergütung von maximal 1131 Sonderziehungsrechten vor, dies entspricht momentan einem Gegenwert von ca. 1300,- Euro. Dabei handelt es sich aber um die Haftungshöchstgrenze, die tatsächliche Höhe der Entschädigung kann auch weit darunter liegen.

Der auszuzahlende Schadensersatz wird auf Basis eines Fragebogens festgestellt, den der Geschädigte ausfüllen muss. Sie erhalten diesen normalerweise nach ca. fünf Tagen, falls der Koffer bis dahin noch nicht aufgetaucht ist. Auf diesem Formular muss der genaue Inhalt des Koffers mit Angabe des Alters und des Neupreises der einzelnen Gegenstände angegeben werden. Falls Sie noch die Kassenbons der Gegenstände haben oder auch ein Foto vom Inhalt ihres Koffers, kann dies sehr hilfreich sein.

Für Sachen die man bei sich trägt, wie z.B. das Handgepäck, gilt diese Entschädigungsregelung nicht. Dafür sind Sie selbst verantwortlich. Nur wenn die Fluglinie bzw. deren Personal für eine Beschädigung verantwortlich ist, kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.

 

Was man selbst tun kann

Verhindern können Sie es meist nicht, dass der eigene Koffer im falschen Flieger landet. Aber Sie können zumindest etwas vorbeugen, dass der Schaden nicht so groß ist bzw. der Koffer schnell wieder zurückgefunden wird.

  • Ihren Kontrollabschnitt fürs Aufgabe-Gepäck direkt beim Check-in kontrollieren, ob auch der richtige Zielflughafen angegeben ist.
  • Einen auffälligen Koffer mitnehmen oder den Koffer auffällig kennzeichnen z.B. mit einem Aufkleber, um Verwechslungen auf dem Gepäckband zu vermeiden.
  • Einen Kofferanhänger anbringen mit vollständiger Heimatadresse und auch der Adresse am Zielort, soweit bekannt. Zur Sicherheit kann ein Zettel mit der Adresse auch noch in den Koffer gelegt werden, falls der Anhänger abreißt.
  • Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Schlüssel und natürlich Dokumente gehören nie in den Koffer, den man aufgibt, sondern immer ins Handgepäck.
  • Eine Zahnbürste und etwas Wäsche zum Wechseln im Handgepäck sind sehr angenehm, falls ihr Koffer einige Stunden oder Tage Verspätung hat.

 

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