Zoll und Steuern bei Flugreisen
Haben Sie etwas zu verzollen? Eine Frage, die man nicht immer korrekt beantwortet. Nicht weil man bewusst lügt, sondern weil man schlichtweg die genauen Regeln nicht kennt.
Nicht alles, was man während seines Urlaubs einkauft, darf bedenkenlos nach Deutschland eingeführt werden. Auf einige Waren bzw. ab bestimmten Mengen werden Zoll oder Steuern erhoben.
Bei Reisen innerhalb der EU hat man kaum Einschränkungen, zumindest was die Waren für den persönlichen Bedarf angeht. Aber auch hier gibt es einige Waren, die nicht oder nur mit Genehmigung nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Einfuhr verboten bzw. nur mit Genehmigung
Einige Waren darf man grundsätzlich nicht nach Deutschland einführen oder man braucht zumindest eine Genehmigung dafür. Dazu gehören:
- Größere Mengen an Arzneimitteln (für mehr als 3 Monate); Arzneimittel, die unter das Anti-Doping-Gesetz fallen, sowie Betäubungsmittel.
- Feuerwerkskörper sind immer anzumelden
- Waffen und Munition
- Folterwerkzeuge
- gefährliche Hunde (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier)
- Jugendgefährdende, sowie verfassungswidrige Schriften und Medien
- Kulturgüter
- Konflikt- und Blutdiamanten
- Tiere, Pflanzen und auch Produkte daraus, die unter das Artenschutzabkommen fallen
Reisefreimengen bei Flugreisen
Einige Waren darf man zwar einführen, aber es gelten Mengenbeschränkungen. Das heißt, bis zu einer gewissen Menge darf eine Ware ohne Zollgebühr nach Deutschland eingeführt werden.
Innerhalb der EU sind diese Mengen sehr großzügig, größere Einschränkungen gibt es bei der Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land.
Bei Rückkehr aus einem EU-Land
Aus einem anderen EU-Land darf man Waren für den persönlichen Gebrauch zoll- und steuerfrei einführen. Jedoch gibt es Richtmengen für Genussmittel, die verbrauchssteuerpflichtig sind, um den "persönlichen Gebrauch" einzugrenzen. Die Waren muss man persönlich mitführen, das steuerfreie Versenden z.B. mit der Post ist nicht erlaubt.
Steuerfrei einführen darf man:
- 10 kg Kaffee
Tabakwaren
- 800 Stück Zigaretten
- 400 Stück Zigarillos
- 200 Stück Zigarren
- 1 Kilogramm Rauchtabak
Alkoholische Getränke
- 10 Liter Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka)
- 10 Liter Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)
- 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala)
- 60 Liter Schaumwein
- 110 Liter Bier
- Wein unterliegt keiner Mengenbeschränkungen.
Bei Rückkehr aus einem Nicht-EU-Land
Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land, und dazu gehören auch Urlaubsländer wie die Türkei und die Schweiz, gibt es festgelegte Reisefreimengen. Nur Waren unterhalb dieser Mengen- und Wertgrenzen darf man zoll- und steuerfrei einführen. Die Waren müssen für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein und müssen mitgeführt werden.
Die Mengen- und Wertgrenzen sind bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Land jedoch um einiges kleiner als innerhalb der Europäischen Union.
Steuerfrei einführen darf man:
Tabakwaren (Mindestalter 17 Jahre)
- 200 Stück Zigaretten oder
- 100 Stück Zigarillos oder
- 50 Stück Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak
Alkoholische Getränke (Mindestalter 17 Jahre)
- 1 Liter Spirituosen (mit Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent) oder
- 2 Liter Spirituosen (mit Alkoholgehalt von weniger als 22 Volumenprozent) und
- 4 Liter Wein (nicht schäumend) und
- 16 Liter Bier
andere Waren / Geld
- Waren mit einem Wert von insgesamt 430,- Euro (bei Flugreisen)
- bei Reisenden unter 15 Jahren nur bis zu einem Warenwert von 175,- Euro
- Bargeld von 10.000 Euro und mehr muss immer angemeldet werden
Sämtliche Regeln und Bestimmungen rund um den Zoll beim Thema Reisen können Sie auf der offiziellen Website der Generalzolldirektion nachlesen.